Ein Beitrag von Felix Osterloh · 19. Oktober 2026
Der Familienurlaub soll Zeit zum Durchatmen schaffen. Doch dann bekommt das Kind Fieber. Statt Ausflügen und Erholung bestimmen Arztbesuche, Pflege und schlaflose Nächte den Alltag. Eltern übernehmen Verantwortung – ihre Urlaubstage gelten trotzdem als genommen.
Die Rechtslage unterscheidet zwischen der eigenen Erkrankung und der des Kindes. Wer selbst im Urlaub arbeitsunfähig erkrankt, dessen ärztlich nachgewiesene Krankheitstage werden nach § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Erkrankt dagegen das Kind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine entsprechende Gutschrift. Das bestätigte auch das Arbeitsgericht Berlin im Urteil vom 17. Juni 2010, über das der dbb berichtet.
Auch der Tarifvertrag der Länder (TV-L) bietet dafür keine allgemeine Lösung. § 29 TV-L ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine bezahlte Arbeitsbefreiung bei schwerer Erkrankung eines Kindes. Daraus folgt jedoch keine automatische Rückgewähr bereits genommener Urlaubstage.
Meine Forderung: Fürsorgearbeit muss stärker berücksichtigt werden.
Wer sein krankes Kind betreut, leistet notwendige Fürsorgearbeit. Gerade bei längeren Erkrankungen bleibt von der erhofften Erholung wenig übrig. Aus meiner Sicht braucht es deshalb eine gesetzliche oder tarifliche Regelung, die Eltern in dieser Situation besser schützt.
Eine Möglichkeit wäre, betroffene Urlaubstage auf Antrag zurückzugeben, wenn die Erkrankung des Kindes und die notwendige Betreuung ärztlich bestätigt sind. Wie Freistellung und finanzielle Absicherung dabei ausgestaltet werden, müsste verbindlich geregelt werden. Das ist eine Forderung für die Zukunft – kein bereits bestehender Anspruch.
Familienfreundlichkeit muss sich gerade dann bewähren, wenn der Alltag aus dem Gleichgewicht gerät. Dazu gehört auch, den Erholungsbedarf von Eltern ernst zu nehmen.
Rechtsstand: 19. Oktober 2026. Dargestellt ist die allgemeine Rechtslage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; günstigere individuelle Regelungen bleiben möglich.